Zum Inhalt

Zweck der Stiftung

  • Die Förderung der Erziehung und Bildung der Allgemeinheit im Sinne des demokratischen Staatswesens, insbesondere der Wahrung der verfassungsmäßig garantierten Grundrechte und der Abwehr von Einschränkungen und Gefährdungen der Grundrechte.
  • Die Förderung der Gleichberechtigung von Mann und Frau, des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung.
  • Die Förderung der Hilfe für politisch, rassisch, religiös Verfolgte, für Flüchtlinge und Behinderte.
  • die Förderung der Hilfe für Opfer von Straftaten, die eine Verletzung von verfassungsrechtlichen Grundrechten oder von Menschenrechten darstellen.
  • die Förderung der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur.

Die Stiftung kann Zwecke auch (unmittelbar) durch eigene Vorhaben verwirklichen. Die Verwirklichung erfolgt – je nach Verfügbarkeit der Mittel – insbesondere durch:

  • Wissenschaftliche Analyse, öffentliche Aufklärung und Information über Ereignisse, Pläne und/oder Gerichtsverfahren, die zum Gegenstand Verletzungen der Grundrechte haben.
  • Veranstaltungen von Symposien, Tagungen, Diskussionen und Veranstaltungen künstlerischer Art sowie Herausgabe und/oder Subventionierung von Schriften, die das Bewußtsein für die Grundrechte und für die Verteidigung der demokratischen Staatsverfassung stärken.
  • Fürsorge für politisch, rassisch, religiös Verfolgte, Flüchtlinge und Behinderte sowie finanzielle Hilfe für Opfer der in Punkt 1 genannten Straftaten und deren Unterstützung in Gerichtsverfahren, durch Benennung geeigneter Rechtsanwälte in solchen Verfahren und Beteiligung an den Prozesskosten, soweit diese nicht von anderen Stellen erstattet werden.

    Flyer der Stiftung