Die nach dem Strafverteidiger und Publizisten Dr. Sebastian Cobler benannte Stiftung soll im republikanischem Geist handeln. Im Sinne ihres Namensgebers soll sie die Bürgerrechte, wie sie die Mütter und Väter des Grundgesetzes verfasst haben und wie sie auch in der Europäischen Menschenrechts-Konvention verankert sind, verteidigen und sich für sie engagieren. Im Interesse des Schutzes der Grundrechte ist ihr aufgegeben, die Selbstbeschränkung des Rechtsstaats gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern zu verfechten und dort einzuschreiten, wo Staatsmacht versucht, den Rechtsstaat zu beschneiden. Zu den damit verbundenen Aufgaben gehört auch die Verteidigung des Rechts aller Bürgerinnen und Bürger, selbst über die Verwendung ihrer Daten zu entscheiden.
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